Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB)

der Firma olina Küchen Sandra Perrotta Salzburg e. U., Maxglaner Hauptstrasse 50A, 5020 Salzburg, im Folgenden kurz „olina“ genannt.

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese AVB. Die Auftragsvergabe an uns sowie die Entgegennahme einer Lieferung/Leistung entsteht als Anerkennung dieser AVB. Abweichungen von diesen AVB bedürfen der Schriftsform.

2. Angebote

2.1 Angebote von olina geltend freibleibend. Wir können Angebote bis zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages (Pkt. 4.1) ohne Angabe von Gründen zurückziehen.

2.2 Falls Angaben in unseren schriftlichen Auftragsbestätigungen (AB) von unseren Katalog-, Prospekt- und sonstigen Angaben abweichen, sind jene in der AB verbindlich.

2.3 Die nachträgliche Berichtigung jedweder Irrtümer, insbesondere solcher in Angeboten oder AB bleibt vorbehalten.

2.4 Angebotspreise und Bedingungen gelten vorbehaltlich Punkt 5. für die Dauer von 1 Woche ab Datum des Angebotes.

3. Maße, Qualität und Verarbeitung

3.1 Wir liefern unsere Produkte in jener Qualität, die sich aus den Angaben des jeweiligen Herstellers ergibt. Im Zweifel gilt die Qualität des Musters als vereinbart.

3.2 Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Oberflächen sind vom Kunden zu tolerieren.

3.3 Vom Kunden zu tolerieren sind zudem handelsübliche Abweichungen bei Textilien (zB bei Möbel- und Dekorationsstoffen), insbesondere geringfügige Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, vor allem im Farbton.

3.4 Änderungen im Produktionsprozess, die eine technische Verbesserung darstellen, sind vom Kunden jedenfalls zu akzeptieren.

4. Vertragsabschluss

4.1 Schriftliche Kaufverträge gelten mit Leistung der letzten Unterschrift als zustande gekommen. Anderenfalls kommt der Vertrag mit Absendung der schriftlichen AB, ansonsten mit Absendung der Ware an den Kunden oder mit Montagebeginn zustande, wobei der früheste dieser Zeitpunkte gilt.

4.2 Nachträgliche Änderungen von schriftlichen Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

5. Preise

5.1 Alle unsere Preisangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, brutto (inkl. MwSt.) sowie ohne jeden Abzug. Werden im Zusammenhang mit dem Transport oder der Lieferung Gebühren, Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben erhoben, so trägt diese ebenso wie allfällige diesbezügliche Manipulationsgebühren der Kunde.

5.2 Unsere Preise gelten bis zum vereinbarten Liefertermin als Festpreise. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, sind wir neben den Rechtsfolgen gem. Pkt. 6.5 berechtigt, Kostenveränderungen im Herstellungsprozess, die sich nach Beginn des Annahmeverzuges ereignen, an den Kunden weiter zu geben.

5.3 Alle von uns in Katalogen oder ähnlichem angegebenen Preise sind unverbindlich und nicht kartelliert.

5.4 Bei Abholung von nicht für die EU bestimmte Ware wird die österreichische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und nach Vorlage des steuerlichen Ausfuhrnachweises an den Kunden erstattet.

6. Lieferung, Transport, Annahmeverzug, Montage

6.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware unverpackt geliefert. Teillieferungen sind zulässig.

6.2 Für Transport bzw. Zustellung wird dem Kunden ein angemessener Kostenbeitrag je nach der gewählten Transportart verrechnet. Versandweg, Beförderungs- und Schutzmittel, gedeckte Wagen und Kranwagen, die besonders berechnet werden, sind unter Ausschluss jeder Haftung, bei Verbrauchern unter Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit, unserer Wahl überlassen.

6.3 Ist Lieferung frei Haus vereinbart, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Transport bis zur Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist, insbesondere müssen Eingänge und Treppenhäuser einen üblichen Standard und eine übliche Größe aufweisen, wie dies bei Gebäuden üblich ist, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses neu errichtet werden. Frei-Haus-Lieferung umfasst den Transport bis einschließlich ins dritte Geschoss.

6.4 Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, die Ware und/oder den Werklohn in Rechnung zu stellen und die zu liefernden Gegenstände bei uns einzulagern. Erfolgt die Einlagerung bei uns, verrechnen wir derzeit EUR 50,00 pro angefangene Woche als Lagerkostenpauschale. Bei Einlagerung durch einen befugten Gewerbsmann sind dessen Kosten vom Käufer zu tragen. Im Falle des Annahmeverzuges haften wir nur bei grobem Verschulden für Untergang oder Verschlechterung der Kaufsache. In allen Fällen sind wir berechtigt, auch jeden darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.

6.5 Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass bei aufzuhängenden Einrichtungsgegenständen die Wände der Wohnung bzw. sonstigen Anlieferungsstelle die dafür nötige Eignung aufweisen. Im Zweifel ist der Kunde verpflichtet, vor Abschluss des Kaufvertrages eine Besichtigung der Anlieferungsstelle auf seine Kosten durch olina durchführen zu lassen. Der Käufer akzeptiert, dass die Mitarbeiter von olina nicht befugt sind, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Jedwede solche Tätigkeit geht auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, olina rechtzeitig die Möglichkeit zu geben, vor Ort das genaue Raummaß zu nehmen. Werden Maße vom Käufer beigebracht, so trägt dieser sämtliche Kosten für sich daraus ergebende Mängel oder Montageschwierigkeiten.

7. Lieferzeit

7.1 Von uns gemachte Angaben über Lieferfristen sind stets unverbindlich. Fixgeschäfte bedürfen stets einer gesonderten schriftlichen Bestätigung.

7.2 Zugesagte Lieferzeiten, gleichgültig ob Fixgeschäft oder nicht, beginnen stets mit dem Datum des dem Vertragsabschluss (Punkt 4.1) folgenden Werktag, nicht aber vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Bei Lieferfristen nach Tagen werden nur Werktage gezählt. Hat der Kunde Vorbedingungen (z.B. Unterlagen, Genehmigungen oder Anzahlungen oder Sicherheiten) zu leisten, beginnt die Lieferfrist mit der Erfüllung dieser Bedingungen.

7.3 Die Einhaltung jedweder vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer und von unserem Willen unabhängiger Umstände, wie z.B. höherer Gewalt, kriegerischen Ereignisse, behördlichen Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte und dergleichen.

7.4 Treten die in Punkt 7.3 genannten Fälle ein, haben wir das Recht, vom Kunden die Entbindung aus der vertraglichen Verpflichtung zu begehren. Bis dahin bleibt der Kunde weiterhin an den Vertrag gebunden. Bereits erbrachte Teilleistungen werden dann vertragsgemäß abgerechnet, Anzahlungen werden zurückerstattet, soweit keine offenen Forderungen bestehen. Darüber hinaus hat der Kunde keine weiteren Ansprüche gegen uns.

7.5 Haben wir mit dem Kunden einen festen Liefertermin schriftlich vereinbart, ist der Kunde auch bei schuldhaftem Lieferverzug lediglich berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer vom Kunden schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist ist zu setzen, bloßes Gewähren der Frist oder Zuwarten genügt nicht. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware zum Zeitpunkt des Ablaufes der Nachfrist abholbereit ist. Schadenersatz aus Lieferverzug haben wir nur dann zu leisten, wenn uns ein grobes Verschulden trifft.

8. Erfüllung, Erfüllungsort und Gefahrenübergang

8.1 Erfüllungsort ist stets der Sitz unseres Unternehmens.

8.2 Die Rücknahme von durch uns gelieferte Ware oder deren Umtausch ist generell ausgeschlossen und gilt als Vertragsrücktritt des Kunden mit den Rechtsfolgen nach Punkt 12. dieser AGB. Sollten wir im Einzelfall einer Rücknahme der Ware zustimmen, sind wir berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

9. Zahlung

9.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung vom Kunden sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig.

9.2 Wird eine  Zahlungsfrist vereinbart, ist die Zahlung in allen Fällen so fristgerecht zu leisten, dass sie am Fälligkeitstag bereits auf unserem Konto gutgebucht ist.

9.3 Bei Zielüberschreitung tritt Zahlungsverzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Die von uns berechneten Verzugszinsen betragen 5% wenn der Kunde Konsument ist, andernfalls 8 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber 11 %. Die uns durch den Verzug entsprechenden Mahnspesen in Höhe von pauschal EURO 15,00 je Mahnung sind uns zu ersetzen. Nach erfolgloser erster Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkasso- oder Rechtsbüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung des BMfWA, BGBl 1996/141 in der geltenden Fassung genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat. Bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind die Kosten nach den Bestimmungen der Autonomen Honorarkriterien (AHK) zu ersetzen.

9.4 Der Kunde ist – soweit kein Konsumentengeschäft vorliegt – nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzubehalten. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.

9.5 Eine Zahlung gilt an dem Tag geleistet, an dem olina valutamäßig über sie verfügen kann.

9.6 Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug oder treten Umstände ein, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen lassen, so sind wir berechtigt.

  • die Erfüllung aller unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung oder sonstigen Leistung des Kunden aufzuschieben;
  • alle unsere Forderungen sofort fällig zu stellen;
  • von allen schwebenden Lieferverträgen nach Maßgabe von Pt. 12.1.2 zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Wir können auch mehrere der angeführten Möglichkeiten gleichzeitig in Anspruch nehmen und sind darüber hinaus berechtigt, zusätzliche Sicherheiten vom Käufer zu verlangen. Der Käufer ist auf unser Verlangen hin insbesondere verpflichtet, alle unsere offenen Forderungen durch Zessionen oder durch Einräumung von Pfandrechten an anderen Vermögensgegenständen zu unseren Gunsten zu sichern.

9.7 Eingeräumte Rabatte oder Skonti sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt.

9.8 Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn der Kunde mit auch nur einer Teilzahlung gänzlich oder teilweise mehr als 10 Tage im Verzug ist. Alle ausständigen Teilleistungen werden ohne Setzung einer Nachfrist sofort fällig.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware in unserem Eigentum und haftet für alle unsere Forderungen oder solche von Gesellschaften, an denen wir beteiligt sind bzw. die an uns beteiligt sind oder Gesellschaften, die aus solchen Gesellschaften hervorgehen. Für offene Forderungen haften alle bisher von uns gelieferten Gegenstände. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden sowie für Saldoforderungen aus offener Geschäftsverbindung samt allen zugehörigen Zinsen und Mahnspesen, Klags- und Exekutionskosten.

10.2 Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Im Falle der Pfändung ist dieser an uns zu richtenden Mitteilung zudem das Pfändungsprotokoll beizulegen. Bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen trägt der Kunde das volle Risiko für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware.

10.3 Allfällige Ansprüche gegen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.

10.4 Machen wir den Eigentumsvorbehalt geltend, ist der Kunde allein aufgrund der Geltendmachung verpflichtet, uns die von uns gelieferte Ware unverzüglich auszufolgen. Der Kunde räumt uns das Recht ein, zu diesem Zweck seine Wohnung bzw. die sonstige Anlieferungsstelle zu betreten und die Ware abzuholen, und zwar auch dann, wenn unser Eigentumsvorbehalt angezweifelt wird. Im letztgenannten Fall verpflichten wir uns, die Ware bis zur Klärung der Rechtsansprüche bei uns zu verwahren.

11. Gewährleistung/Schadenersatz

11.1 Jede Gewährleistung erlischt, wenn die Ware durch Ver- oder Bearbeitung verändert worden ist und der Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Veränderung steht.

11.2 Bei Auftreten von Mängeln ist eine vom Kunden veranlasste Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Der Kunde muss uns Gelegenheit geben, die Sache zu besichtigen.

11.3 Werden im Zuge der Gewährleistung Teile unentgeltlich ersetzt, so gehen die ausgebauten Teile in das Eigentum von olina über.

11.4 Wird eine Sache von uns aufgrund einer Ausschreibung, von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt oder geliefert, so erstreckt sich unsere Gewährleistung und Haftung ausschließlich auf die ausschreibungskonforme bzw. plan- oder konstruktionsgemäße Ausführung. Für Unternehmergeschäfte gilt weiters Folgendes: In diesen Fällen entfällt eine Warnpflicht unsererseits selbst dann, wenn uns eine allfällige mangelnde Tauglichkeit der von uns gelieferten Sache erkennbar gewesen wäre. Gleiches gilt auch, wenn wir eine Ware anbieten oder liefern, die der vom Kunden spezifizierten oder ausgeschriebenen Ware technisch gleichwertig ist, falls sowohl die vom Kunden spezifizierte bzw. ausgeschriebene Sache wie auch die von uns angebotene oder gelieferte für den vorgesehenen Zweck nicht oder nur mangelhaft tauglich sind. Analoges gilt schließlich, wenn in solchen Fällen mangelhafte Vorarbeiten existieren.

11.5 Ist der Kunde Konsument, ist vor der Rücksendung von bemängelten Waren das Einvernehmen mit uns herzustellen, da wir berechtigt sind, auf den Erhalt der Ware zu verzichten und diesfalls die Transportkosten von uns nicht zu tragen sind.  Ist der Kunde Unternehmer, gilt Folgendes: Eine Rücksendung von bemängelten Waren ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässig. Im gegenteiligen Fall sind wir nicht verpflichtet, für die im Zusammenhang mit dem Rücktransport und der mit der Anlieferung mangelfreier Ware verbundenen Kosten zu tragen.

11.6 Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl zwischen Recht auf Nachbesserung und dem Recht auf Austausch, wobei bei Unverhältnismäßigkeit des Austausches der Kunde auf das Recht auf Nachbesserung verwiesen ist. Nur sekundär ist der Kunde berechtigt, Preisminderung oder Vertragsauflösung zu fordern. Ist der Kunde Unternehmer, gilt Folgendes: Ist eine Reklamation berechtigt, hat der Kunde zunächst ausschließlich das Recht auf Nachbesserung. Anstelle der Nachbesserung steht es uns frei, die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie auszutauschen.

11.7 Bei allen von uns gelieferten Gegenständen gelten hinsichtlich Abmessungen, Formen, Farben, Ausführung und Maserung handelsübliche Spielräume als genehmigt. Beim Verkauf von Ausstellungs- oder Messestücken ist jedwede Gewährleistung ausgeschlossen. Die Ware gilt in diesen Fällen als „wie besehen“ verkauft und angenommen.

11.8 Für Unternehmergeschäfte gilt weiters Nachstehendes:

11.8.1. Alle Schadenersatzansprüche des Kunden, die sich aus den Geschäftsbeziehungen ergeben können, verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens und sind bei Warenlieferungen mit dem Warenwert begrenzt. Eine Haftung für darüber hinaus gehende Schäden, insbesondere für Folgeschäden oder Mangelfolgeschäden, Fertigungskosten, entgangene Gewinne, Drittschäden, nicht erzielte Ersparnisse etc. sowie jede Haftung in den Fällen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Kunde hat das Vorliegen grober Fahrlässigkeit zu beweisen.

11.8.2. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen oder Weisungen für kundenseitig veranlasste Montagen oder in Bezug auf die Benutzung ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Ist der Gewährleistungsanspruch nach den unter Punkt 11 enthaltenen Bedingungen erloschen, so erlischt dadurch auch jeder Schadenersatzanspruch.

11.8.3. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Kunde nicht unmittelbar nach Übernahme der Ware schriftlich rügt.

11.9 Hinsichtlich Schadenersatzansprüche von Kunden, die Konsumenten sind, gilt Folgendes:

11.9.1. Eine Haftung für Folgeschäden oder Mangelfolgeschäden, Fertigungskosten, entgangene Gewinne, Drittschäden, nicht erzielte Ersparnisse etc. sowie jede Haftung in den Fällen leichtert Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

11.9.2. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen oder Weisungen für kundenseitig veranlasste Montagen oder in Bezug auf die Benutzung ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

11.10 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, übermäßige Erwärmung der Räume, sonstige für Wohnräume ungewöhnliche Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder durch übermäßige Beanspruchung oder falsche Reinigung entstehen.

12. Rücktritt vom Vertrag

12.1 Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

12.1.1 die Lieferung/Montage einer versandbereiten Ware aufgrund von Umständen nicht möglich ist, die in der Sphäre des Kunden liegen.

12.1.2 der Kunde die von uns gesetzten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat bzw. Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von olina weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung bzw. Leistung eine nach Ansicht von olina taugliche Sicherheit beibringt.

12.1.3 ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden bewilligt oder mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.

12.2 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus den oben genannten Gründen erklärt werden.

12.3 Unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche sind im Falle eines Rücktrittes von olina die von uns bereits erbrachten Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und vom Kunden zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn die Lieferung/Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde, sowie für von uns erbrachte Vorbereitungshandlungen. Uns steht in jedem Fall auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.

13. Produkthaftung

13.1 Soweit Schäden nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz (PHG) gegen uns geltend gemacht werden, können wir uns von der Haftung befreien, wenn wir dem Anspruchsteller innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Geltendmachung der Produkthaftungsansprüche den Hersteller, den Importeur oder denjenigen nennen, der uns das Produkt geliefert hat. Sollten wir den Namen des Herstellers, Importeurs oder Lieferanten erst nach Ablauf dieser Frist nennen können, sind wir dann von der Haftung befreit, wenn wir dem Kunden jene Aufwendungen ersetzen, der dieser nach Ablauf der Benennungsfrist in der Verfolgung seiner Ansprüche gemacht hat. Schutzwirkungen zugunsten Dritter aus mit Kunden geschlossenen Vereinbarungen sind ausgeschlossen. Wird ein ausländischer Abnehmer in Anspruch genommen, gilt für allfällige Regressansprüche österreichisches Recht unter Ausschluss einer Weiterverweisung durch die Vorschriften des IPRG.

13.2 Im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes ist jedwede Haftung unsererseits sowie unserer Zulieferanten für Sachschäden, die ein Unternehmer erleidet, ausgeschlossen.

13.3 Einschränkungen der für den Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz resultierenden Verpflichtungen oder Einschränkungen von Ersatzansprüchen, die uns nach diesem Gesetz oder anderen gesetzlichen Bestimmungen zustehen, werden von uns nicht anerkannt.

14. Datenschutz, Adressänderung und geistiges Eigentum

14.1 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten (Name und E-Mail-Adresse) zur Übermittlung von Informationsmaterial zu Werbezwecken (zB Newsletter, Produkt- oder Dienstleistungsinformationen etc) gespeichert werden, sofern er die Zusendung von Informationsmaterial explizit wünscht. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

Die dem Kunden gemäß Datenschutzrecht zur Verfügung zu stellenden Informationen findet der Kunde in unserer Datenschutzerklärung, die diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als Anlage ./1 angefügt sind.

14.2 Von uns erstellte Planungen jedweder Art stellen unser geistiges Eigentum dar. Sie bleiben selbst dann, wenn sie vom Kunden gesondert bezahlt worden sind, in unserem alleinigen Besitz und dürfen vom Kunden ohne unsere Zustimmung weder verwendet noch weitergegeben werden.

15. Vertragsrücktritt und Konventionalstrafe

15.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die zu liefernden Gegenstände von dritten Herstellern produziert werden. olina wird daher ein Rücktrittsrecht für den Fall zugestanden, dass der Hersteller die Produktion der vom Kunden bestellten Ware eingestellt hat, sofern der Grund für die Einstellung nicht in der Sphäre von olina liegt. In diesem Fall ist jedweder Schadenersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen.

15.2 Tritt ein Kunde, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er dessen Aufhebung, haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, selbst bei fehlendem Verschulden und wenn kein Schaden vorliegt, einen pauschalen Schadenersatzbetrag in Höhe von 25 % des Bruttorechnungsbetrages zu bezahlen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender tatsächlicher Schäden durch olina ist natürlich zulässig.

16. Recht und Gerichtsstand

16.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht mit Sitz in Salzburg Stadt, soweit der Kunde kein Konsument ist.

16.2 Alle von uns mit Kunden abgeschlossenen Verträge unterliegen österreichischem Recht. Die Anwendung des UNCITRAL - Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf wird einvernehmlich ausgeschlossen.

16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen wirksam.

Anlage ./1: Datenschutzerklärung

1. Allgemeines

Wir weisen darauf hin, dass die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, und zwar Name, Adresse, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse, in unserem System gespeichert, verarbeitet und für die Vertragsabwicklung genutzt und nach Maßgabe des Punkt 3. übermittelt werden.

2. Auskunft und Löschung

Sie haben jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und unter gewissen Voraussetzungen Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Sie können uns in dieser Angelegenheit in schriftlicher Form unter datenschutz@olina.com kontaktieren.

3. Verwendung und Weitergabe

Wir verwenden, speichern und legen ab die von Ihnen mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung.

Die erfassten personenbezogenen Daten werden nicht an Marketing-Unternehmen verkauft.

Möglicherweise werden die Daten weitergegeben an

  • unsere sorgfältig ausgewählten Geschäftspartner für gemeinsame Vermarktungsmaßnahmen oder andere gemeinsame Programme, vorausgesetzt, dass wir hierfür Ihre Einwilligung erhalten haben.
  • wenn dies gesetzlich oder von staatlichen Behörden gefordert wird.

Wenn Sie uns Ihre personenbezogenen Daten nicht übermitteln möchten, sind wir möglicherweise nicht in der Lage, die von Ihnen erbetenen Produkte oder Dienste zur Verfügung zu stellen oder Sie über andere Produkte und Dienstleistungen zu informieren.

4. Newsletter

Sie haben die Möglichkeit, sich in Ihrem olina-Studio sowie über die Website [www.olina.com] für unseren Newsletter anzumelden. Durch die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse auf dem Bestellformular für Ihre neue olina-Küche werden Sie, sollten Sie dem zustimmen, in unseren Newsletter-Verteiler aufgenommen.

Durch die Anmeldung für unseren Newsletter werden Ihre Daten an unsere Zentrale, olina Franchise GmbH, Buxera 14a, 6837 Weiler, übermittelt, welche für die Aussendung des Newsletters verantwortlich ist. Ihre E-Mail-Adresse wird nur für eigene Werbezwecke genutzt.

Sie können sich jederzeit kostenlos vom Newsletter abmelden. Dazu wenden Sie sich bitte an uns.

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte zum Zwecke der Werbung erfolgt nicht.

5. Sicherheit

Wir werden Ihre Daten sicher aufbewahren und daher alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Ihre Daten vor Verlust, Missbrauch oder Änderungen zu schützen. Vertragspartner, die Zugang zu Ihren Daten haben, um Ihnen gegenüber in unserem Namen Serviceleistungen zu erbringen, werden vertraglich verpflichtet, diese Informationen geheim zu halten und dürfen diese nicht zweckentfremdet verwenden.